Das Kreissportgericht München 1 hatte bereits am 06. November 2024 das vorläufige Urteil zum Abbruch des Kreisklasse Spiels, vom 22. September 2024 zwischen dem SV Istiklal München und unserer Ersten, verkündet.
Gegen das Urteil hatte der SV Istiklal München, innerhalb der Frist, Einspruch eingelegt - sh. Zwischenbericht vom 20. November 2024.
In einem erneuten Urteil, durch das Kreissportgericht München 1, wurde der Einspruch abgelehnt und das Strafmaß festgesetzt.
Der SV Istiklal München wird demnach, gemäß §74 RVO, wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe belegt. Zudem wird das Spiel gemäß §29 SpO für den SV Istiklal München mit 0:2 als verloren bzw. für den FC Phönix Schleißheim mit 2:0 als gewonnen gewertet. Die drei Punkte aus der Partie gehen an FC Phönix Schleißheim.
Die in unserer Stellungnahme vom 24. September 2024 erläuterten Geschehnisse, siehe News-Beiträge auf unserer Homepage und den Social Media Kanälen, wurden durch den Schiedsrichter und durch das Sportgericht München 1 mit diesem Urteil bestätigt.
Wir möchten hiermit nochmals betonen, dass die Gesundheit und Sicherheit aller Spieler und Offiziellen für uns oberste Priorität haben.
Der FC Phönix Schleißheim wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Fairness und Sportsgeist in allen unseren Spielen oberste Priorität haben.